Home > Schornsteinfeger: Neue Kehrverordnung
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(Ho) Seit dem 1. Januar 2010 und bis zum 31.12.2012 gilt die neue „Kehr- und Überprüfungsordnung“ (BGBl. I 2009, Seite 1297 ff.). In ihr wurden bislang bestehende Länderverordnungen auf Bundesebene zusammengefasst und inhaltlich angeglichen. Für Niedersachsen gibt es aber nur wenige Änderungen. Denn schon zuvor hatte sich das Land an der Muster-Kehr- und Überprüfungsordnung für Schornsteinfeger orientiert. Neu ist der Feuerstättenbescheid, über den alle Hauseigentümer verfügen müssen. Mit diesem Feuerstättenbescheid, geregelt in Anlage 2 zu § 5 der VO, wird aufgelistet, welche überprüfungspflichtigen Anlagen, wie z. B. Kamine, Schornsteine oder Heizungen im Haus bestehen. Es wird angegeben, zu welchem Zeitpunkt die Anlagen wieder gekehrt und überprüft werden müssen. Für bis zu 3 Feuerstätten soll der Bescheid 12,02 € kosten. Der Bescheid wird bei der Feuerstättenschau ausgestellt, die alle 5 Jahre erfolgt. Findet bis 2012 einschließlich keine Feuerstättenschau mehr statt, so wird der Bescheid automatisch zugeschickt. Hintergrund dieser Information ist, dass im Frühjahr 2010 ein neues Gesetz in Kraft treten soll, wonach neue Befeuerungsanlagen nur noch alle 2-3 Jahre überprüft werden müssen, statt wie bisher jedes Jahr. Auswirkungen zeigt die neue Kehr- und Überprüfungsordnung aber
auch im Falle gebäudeenergetischer Sanierungen im
Zuge des Klimaschutzes. Das Problem dabei aus Praktikersicht: © Dr. Hans Reinold Horst |
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