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Kaminöfen: Neue Feinstaubgrenzen

(Ho) Seit dem 22. März 2010 gilt die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. VO zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes-Verordnung bei kleinen und mittleren Feuerungsanlagen vom 26.1.2010, BGBI. I 2010, Seite 38). Für Kamin- und Kachelöfen bringt sie neue Grenzwerte. Besonders herauszugreifen sind Immissionen durch Feinstaub und Kohlenmonoxid. Erfasst sind aber auch Heizungsanlagen, die mit Festbrennstoffen wie Holzscheiten, Pellets, Hackschnittzeln oder Kohle betrieben werden. Diese neuen Grenzwerte sind zunächst verbindlich nur für Öfen, die ab dem Stichtag neu installiert werden. Sie richten sich nach der Größe der Anlage und der Art des Brennstoffs.

Für bestehende Kaminöfen existiert eine Übergangsregelung. Kaminöfen dürfen weiterbetrieben werden, wenn die Grenzwerte von 150 mg pro Kubikmeter für Feinstaub und 4 g pro Kubikmeter für Kohlenmonoxid eingehalten werden. Allerdings müssen die Betreiber derartiger Öfen bis zum 31. Dezember 2013 Nachweise für die Einhaltung dieser Grenzwerte erbringen. Tauglich ist eine Herstellerbescheinigung oder eine Messung durch einen Schornsteinfeger. Die Übergangsfristen richten sich in der Länge nach dem Alter der Anlage. Der früheste Stichtag fällt auf den 31. Dezember 2014. Bis dahin müssen Anlagen mit Filtern nachgerüstet oder ersetzt werden, die vor dem Jahr 1975 errichtet wurden. Ausnahmen existieren für nicht gewerblich genutzte Backöfen unter 15 kW oder für Anlagen, die vor 1950 in Betrieb genommen wurden.

Betreiber von Kamin- oder Kachelöfen können aber auch durch einige Verhaltensregeln beim Betrieb schon jetzt Immissionen verringern. So sollte der Ofen nie über eine vorhandene Markierung hinaus und nie mehr als zur Hälfte des Brennraumes befüllt werden. Die Luftöffnung muss immer frei bleiben. Auch der Kauf spezieller Holzscheite und Pellets mit dem „RAL“-Gütezeichen, die eine Holzfeuchte von weniger als 20 Prozent garantieren, ist zu empfehlen. Auch der Verzicht eines Anzündens von Holz mit Zeitungspapier von unten wirkt immissionsmindernd. Stattdessen sollte von oben mit wachsgetränkten Holzspänebällchen und einem Scheiterhaufen aus dünnem Holz gezündet werden. Ab dem 31. Dezember 2014 werden dann noch strengere Grenzwerte gelten. (Nähere Informationen dazu im Internet unter www.dpaq.de/L7Grq.)

© Dr. Hans Reinold Horst

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