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(Ho) Die Wirtschaft erholt sich nach der Finanz- und Wirtschaftskrise. Das Jahr 2010 verzeichnet ein Wirtschaftswachstum von 3,6 Prozent im preisbereinigten Bruttoinlandsprodukt (BIP). Das ist der stärkste Wert seit der Wiedervereinigung im Jahre 1990. Diese erfreuliche Entwicklung löste die stärkste Rezession der Nachkriegszeit im Vorjahr 2009 ab. Hier brach das preisbereinigte BIP um – 4,7 Prozent ein. Der Arbeitsmarkt spricht von einem „Beschäftigungswunder“. Dadurch konnten auch die Konsumausgaben im Jahre 2010 nicht nur konsolidiert, sondern ebenfalls gesteigert werden. Sie stiegen im privaten Bereich um 0,5 Prozent, im staatlichen Bereich sogar um 2,2 Prozent. Ebenfalls zurück gegangen ist im Jahre 2010 die Zahl der Zwangsversteigerungen von Immobilien. Mit 82.208 Versteigerungsterminen im Jahre 2010 senkt sich die Zwangsversteigerungsrate um 5,1 Prozent zum Vorjahr. Die Summe der Verkehrswerte fiel demnach um 9,8 Prozent auf 13,62 Milliarden Euro. Spiegelbildlich legte der Immobilienumsatz 2010 um 10 Prozent zu – Transaktionsvolumen: 110 Milliarden Euro. Diese Entwicklung erstaunt und erfreut, aber trotzdem. Die Zahl der Privatinsolvenzen hingegen stieg 2010 in Deutschland auf 7,6 Prozent. Die Insolvenzquote liegt damit über dem europäischen Durchschnitt von 5,2 Prozent. In absoluten Zahlen macht das im Jahre 2010 140.000 Privatinsolvenzen aus. 2009 waren es 19.000 Privatinsolvenzfälle weniger. Insgesamt sind in Deutschland 6,5 Millionen Menschen überschuldet. Das ist etwa jeder zehnte Erwachsene über 18 Jahre. Die größten Zuwächse sind in der Personengruppe der 18 – 28jährigen zu verzeichnen, Tendenz stark zunehmend. Geographisch lassen sich bereits in Einzelfällen regelrechte „Schulden-Gettos“ ausmachen. 1,4 Millionen Menschen haben durch Unternehmenskonkurse in Westeuropa ihren Arbeitsplatz verloren. In Deutschland haben 32.000 Unternehmen im Jahre 2010 Insolvenz angemeldet. Die Unternehmensinsolvenzen zeigen sich damit im Verhältnis zum Vorjahr 2009 um 2,5 Prozent rückläufig. Schon diese kurzen Betrachtungen aktueller Wirtschaftsdaten bilden die Entwicklung der Zahlungsfähigkeit in der Wohnungswirtschaft gravierend ab. Mietschulden werden eher zu- als abnehmen. Dies gilt verstärkt für den Bereich der Wohnraumvermietung, nicht zuletzt aber auch für den Bereich der Geschäfts- und Gewerberaummiete. Die Sicherung der Mietforderungen ist deshalb für den Vermieter ein zwingendes und unverzichtbares Gebot eigenen Interesses, wenn er seine Zahlungsfähigkeit mittelfristig nicht selbst gefährden will. Wichtig sind bei der Sicherung von Mietforderungen bereits vor Abschluss des Mietvertrages die
Treten im Vollzug des Mietverhältnisses Signale für eintretende oder für bevorstehende Zahlungsunfähigkeiten auf, muss so schnell wie möglich reagiert werden. „Liegt das Kind erst einmal im Brunnen“, wird es immer teurer, je länger man mit der eigenen Reaktion auf notleidend gewordene Miet- und Betriebskostenforderungen wartet. Schließlich ist es wichtig, die Möglichkeiten zu kennen, ausstehende Mietforderungen doch noch zu realisieren. Der Themenbogen spannt sich hier von den Möglichkeiten einer Inanspruchnahme weiterer Personen als Schuldner der Mietforderung bis hin zur kostengünstigeren und einfacheren Räumung von Wohnraum (Berliner Modell). Selbst der Bundesgesetzgeber reagiert bereits auf das letztgenannte Thema. Mit einem Mietrechtsreformgesetz 2011 soll die Wohnungsräumung in Teilberechen für den Vermieter kostengünstiger und einfacher abgewickelt werden können. Nähere Informationen: © Dr. Hans Reinold Horst |
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