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(Buxtehude) „Die neueste Rechtsprechung des BGH zu Renovierungsklauseln“ war das Thema eines Vortrages, zu dem Haus & Grund Buxtehude e. V. anlässlich der diesjährigen Jahreshauptversammlung am 24. März 2011 einlud. Als Vortragsreferenten konnte Vereinsvorsitzender Heinz Henning Jürges den Vorsitzenden des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen, Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, begrüßen. In seinem Vortrag ging Dr. Horst auf die junge Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.12.2010 ein, die die Verpflichtung des Mieters durch Formularklausel ächtet, die Wohnung weiß tapeziert und gestrichen zurückzugeben. Die Gleichung „ weiß hin, weiß zurück“ sei damit endgültig tot, so Horst. Möglich sei es nur noch, den Mieter zur Rückgabe der Wohnung in einem hell neutralen Zustand zu verpflichten, so dass sie einem verbreiteten Geschmack in der Bevölkerung entsprechend weitervermietet werden könne. Diese Verpflichtung könne auch im klein gedruckten des Mietvertrags enthalten sein. Vorsicht sei bei eigenen Ergänzungen zur Renovierungsabrede im Vertragsformular geboten. Denn die Rechtsprechung bewerte solche Zusätze gemeinsam mit dem klein gedruckten. Entsprächen die eigenen Ergänzungen dann nicht den Anforderungen der Gerichte, sei die gesamte Renovierungsvereinbarung im Mietvertrag einschließlich des klein gedruckten unwirksam. Die Folge: der Vermieter müsse für den Mieter renovieren und die anfallenden Kosten tragen. Mit Informationen zur Verjährung von Aufwendungsersatzansprüchen des Mieters gegen den Vermieter wegen erbrachter Renovierungsleistungen aufgrund einer unwirksamen Klausel sowie mit Tipps zur Abwehr solcher Ansprüche rundete Haus & Grund Landeschef Dr. Horst seinen Vortrag ab. An den Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion an. Insgesamt konnte
Vereinsvorsitzender Jürges sich auf eine gut besuchte und interessant
ablaufende Jahreshauptversammlung zurückblicken. © Dr. Hans Reinold Horst |
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