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Stark unzufrieden zeigt sich Heinz-Henning Jürges, Vereinsvorsitzender von Haus &Grund Buxtehude mit dem am 6.6.2011 gefassten Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Novelle des Baugesetzbuches. Danach sollen Städte und Gemeinden künftig Flächen als „Sanierungsgebiete zu Klimaschutzzwecken“ ausweisen können. Entgegen aller vorheriger staatlicher Beteuerungen könnten Eigentümer dann gezwungen werden, in diesen Gebieten ihre Häuser auf eigene Kosten zu sanieren, zeigt sich Jürges empört. Das gesamte bisherige Recht und die bisherigen politischen Verlautbarungen setzen auf Freiwilligkeit energetischer Sanierungen, nicht auf einen Sanierungszwang und betonen die Notwendigkeit einer wirtschaftlich für den Eigentümer als Investor vernünftigen Baumaßnahme. Das bisherige Energiekonzept der Bundesregierung, die Energieeinsparverordnung 2009 und vor allem das Mietrecht können mit den neuen Plänen innerhalb der Baugesetzbuchnovelle ausgehebelt werden, wenn dadurch jetzt Sanierungszwänge entstehen, so Haus und Grund Buxtehude. Neue Probleme werden die Folge sein, so z.B. die Frage, ob eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Eigentümers zur energetischen Sanierung auch im privatrechtlichen Vertragsverhältnis dem Mieter Rechte auf Durchführung solcher Sanierungen oder auch Gewährleistungsrechte im Falle unterlassener Sanierungen an die Hand geben kann. Hinzukommt der Rückfall in die Kleinstaaterei, wenn jede Gemeinde über den Ausweis derartiger Sanierungsgebiete frei entscheiden kann. Auch dies ist der Förderung des Klimaschutzes als zentrale Aufgabe mit hohem Stellenwert abträglich, ist Jürges überzeugt: "Diese Pläne des Gesetzgebers müssen deshalb unbedingt verhindert werden, bevor wir uns mit der Gemeinde anzulegen haben." Weitere Informationen zum Thema „ energetische Sanierung“ erhalten Mitglieder bei ihrem Haus & Grund-Ortsverein in Buxtehude. Pressekontakt: Heinz-Henning Jürges © Dr. Hans Reinold Horst |
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