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Kaution: Abgeltungssteuer für angefallene Zinsen

(ho). Auch für Zinsen aus Mietkautionskonten, die auf den Namen des Vermieters lauten, wird Abgeltungssteuer fällig.

Aber:
Der Mieter muss versteuern.
Denn die Zinsen sind ihm als Einkünfte zuzurechnen.

Der Grund:
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die nicht endgültig in das Vermögen des Vermieters fließt, sondern in Höhe des unverbrauchten Kautionsrestes nach Verrechnung mit Gegenforderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis bei Vertragsende dem Mieter wieder zusteht. Die erwirtschafteten Zinsen erhöhen die Kautionsleistung, sind also wirtschaftlich letztendlich dem Mieter zuzuordnen. Daraus folgt seine Steuerpflicht.

Das korrekte Vorgehen bei der Versteuerung von Kautionszinsen erschließt sich aus folgendem Zusammenhang:
Der Vermieter ist Treuhänder der Kautionsmasse. Er muss das Geld getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen und zweckentsprechend verwalten. Dazu gehört, dass er gegenüber dem für ihn zuständigen Finanzamt eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus diesem Kapitalvermögen des Mieters abgibt. Auf der Basis dieser Erklärung kann das Finanzamt die Höhe der dem Mieter zuzurechnenden Zinsen sowie die darauf entfallende Steuerlast feststellen.

Allerdings kann das Finanzamt von einer gesonderten Feststellung dieser Einkünfte absehen und darüber einen negativen Feststellungsbescheid erteilen. Dann muss der Vermieter dem Mieter diesen Bescheid sowie die Steuerbescheinigung des Kreditinstitutes zur Verfügung stellen, bei dem das Kautionskonto geführt wird. Zudem muss der Vermieter die Höhe der Zinsen und die Höhe der gezahlten Abgeltungssteuer mitteilen. So kommt der Mieter in die Lage, innerhalb der Versteuerung seiner eigenen Kapitaleinkünfte die notwendigen Angaben bezüglich der Kaution gegenüber dem Finanzamt zu machen.

Nähere Informationen enthält die Broschüre
„Kaution - Vereinbarung und Abwicklung von Mietsicherheiten in der Wohnungs- und Geschäftsraummiete", 2011,
ISBN 978-3-939787-44-0, 82 Seiten, 9,95 €,
zu beziehen über Haus & Grund Buxtehude.

© Dr. Hans Reinold Horst

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