Home > Kaution: Abgeltungssteuer
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(ho). Auch für Zinsen aus Mietkautionskonten, die auf den Namen des Vermieters lauten, wird Abgeltungssteuer fällig. Aber: Der Grund: Das korrekte Vorgehen bei der Versteuerung von Kautionszinsen
erschließt sich aus folgendem Zusammenhang: Allerdings kann das Finanzamt von einer gesonderten Feststellung dieser Einkünfte absehen und darüber einen negativen Feststellungsbescheid erteilen. Dann muss der Vermieter dem Mieter diesen Bescheid sowie die Steuerbescheinigung des Kreditinstitutes zur Verfügung stellen, bei dem das Kautionskonto geführt wird. Zudem muss der Vermieter die Höhe der Zinsen und die Höhe der gezahlten Abgeltungssteuer mitteilen. So kommt der Mieter in die Lage, innerhalb der Versteuerung seiner eigenen Kapitaleinkünfte die notwendigen Angaben bezüglich der Kaution gegenüber dem Finanzamt zu machen. Nähere Informationen enthält die Broschüre © Dr. Hans Reinold Horst |
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