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Haus & Grund Buxtehude Informiert:
Beratungsdienst erfolgt telefonisch.
Um unseren Beitrag gegen eine weitere Verbreitung des Corona-Virus
zu leisten, finden die Beratungen
telefonisch statt.
Wir sind zu unseren gewohnten Öffnungszeiten für
Sie erreichbar.
Die Mietverträge übersenden wir Ihnen gerne auf
dem Postweg.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen und mit den besten Wünschen
für Ihre Gesundheit.
Der Vorstand
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Bild: © Sylvia Horst
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Mietspiegel in Buxtehude
Der qualifizierte Mietspiegel der Hansestadt Buxtehude wurde
im Oktober 2020 fortgeschrieben und gilt bis zum 30.09.2022.
Zum Mietspiegel und Mietspiegelrechner der Hansestadt Buxtehude:
https://www.buxtehude.de/portal/seiten/neuer-mietspiegel-hilft-mietern-und-vermietern-vergleichsrechner-online-900000563-20351.html?vs=1
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„Haftung fürs Schneeschieben begrenzt!“
Nicht nur die Anwohner müssen Schnee schippen und Eis
beseitigen, auch die Passanten müssen auf Glättestellen
achten. Beachten Fußgänger dies nicht, kann sie
ein Mitverschulden treffen
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Betriebskostenabrechnung: Streitfall Wasserverbrauch
Mit dem Kalenderjahr endet in vielen Mietverhältnissen
auch die Abrechnungsperiode für die Betriebskosten. Stein
des Anstoßes ist häufig der Wasserverbrauch. Kein
Wunder, dass sich die Gerichte mit derartigen Fragen häufig
zu befassen hatten.
Dazu
einige Entscheidungen >>
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Pflegeperson des Mieters: Aufnahme, Untervermietung und Wohnungsüberlassung
zulässig?
Lassen im Alter die Kräfte nach, geht dies oft mit dem
Eintritt von Pflegebedürftigkeit einher. Wohnungsmieter
können dann auf die Inanspruchnahme von Pflegekräften
angewiesen sein. Mietrechtlich denkbar ist die Einordnung
ihrer (fortwährenden) Anwesenheit in der Wohnung als
Besuch, Aufnahme in die Wohnung, Untervermietung, oder als
vollständige Überlassung der gemieteten Wohnung.
Mietrechtlich
gilt dazu folgendes >>
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Mietminderung bei Ausfall des Aufzugs
Die Mieterin bewohnt den 3. Stock eines Mehrfamilienhauses.
Im Laufe der Mietzeit fällt der Fahrstuhl aus.
Das AG Berlin Mitte (11.06.2020, Az.: 10 C 104/19) gesteht
der Mieterin eine Mietminderung in Höhe von 10
% zu. Die Nutzung des Fahrstuhls gehöre zum
vertragsgemäßen Gebrauch, sodass dessen
Ausfall einen Mietmangel darstelle. Die Höhe
der Mietminderung richte sich nach der Geschosslage. Daran
orientiere sich, in welchem Maße die Gebrauchstauglichkeit
gemindert sei. Der Weg zum 3. Stock sei beschwerlich und beeinträchtige
die Mieterin nicht nur geringfügig. Daher sei eine Mietminderung
in Höhe von 10 % angemessen.
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Corona und Miete:
Corona lebt - leider wieder deutlich intensiver. Als Mittel
zur Eindämmung der Pandemie gibt es die einzelnen landesweiten
Corona-Verordnungen.
Die drängende Frage daraus:
Ist daraus eine Maskenpflicht und die
Pflicht zur Hygieneprophylaxe im Mehrfamilienhaus abzuleiten?
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Notbremse bei „Laubunfall“
Gemeinden übertragen die Pflicht, Laub zu entfernen,
auf die Anlieger. Das geht aber nur „im Rahmen des zumutbaren“.
weiter >>
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Bild: © Sylvia Horst
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Stromtankstelle: „Count down“
Bis zum Jahr 2030 sollen in Deutschland insgesamt 1 Million
elektrische Schnellladestationen zur Forcierung der Elektromobilität
(Stromtankstellen) realisiert werden. So benötigt man
für die Ladesäule schon jetzt keine Baugenehmigung.
Denn ihre Zulässigkeit richtet sich nur nach
Straßenrecht und nicht nach Baurecht
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Nachbarrecht: Yoga - im reinen Wohngebiet?
Die Eigentümerin E eines Reihenendhauses im reinen Wohngebiet
beantragt eine Nutzungsänderung für einen
vorhandenen Kellerraum und die Genehmigung zum Umbau in einen
Yoga-Unterrichtsraum. Die Genehmigungen werden verwehrt.
E klagt.
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Doppelte Kündigungserklärung
Die Vermieterin kündigt das Mietvertragsverhältnis
wegen Eigenbedarfs, vorsorglich auch gemäß §
573 a BGB ohne berechtigtes Interesse mit verlängerter
Kündigungsfrist. Die Mieterin hält die Eigenbedarfskündigung
wegen Ausspruchs zweier Kündigungserklärungen für
nicht zulässig.
Das AG Dortmund (02.06.2020, Az.: 425 C 3346/19) bestätigt,
dass der wahlweise Ausspruch der Kündigungen zulässig
sei. Ausgeschlossen sei lediglich eine gleichrangige Geltendmachung.
Da die Vermieterin die Kündigung gemäß §
573 a BGB rein vorsorglich ausgesprochen habe, sei das Wahlrecht
ausgeübt worden.
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Laubfall: Faktencheck!
Blätter, Astbruch und Blütenteile „regnen“
im Herbst von den Alleebäumen der Gemeinde oder von Nachbars
Bäumen auf das eigene Grundstück, auf den Gehweg
vor das Haus und auf die Straße. Das Laub macht die
Gehwege rutschig und birgt dadurch Verletzungsgefahren. Damit
gehen Haftungsgefahren einher.
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Modernisierung: Formelle Hürden abgeschwächt
In zwei Urteilen hat sich der BGH mit der Frage nach den
ausreichenden formellen Anforderungen einer Modernisierungsankündigung
und einer nach Abschluss der Baumaßnahmen nachfolgenden
Modernisierungs-Mieterhöhung beschäftigt:
1. zur formellen Anforderung
2. zur Modernisierungs-Mieterhöhung
So urteilt
der BGH >>
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Zugang
der Betriebskostenabrechnung
Die Betriebskostenabrechnung soll innerhalb
von 12 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zugehen.Am
20.12. erfolgt die Abrechnung. Die Mieterin bestreitet den
rechtzeitigen Zugang. In ihrem Posteingangsbuch steht der
03.01.
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WEG: Minderwert nach Wasserschaden
Es gibt einen Wasserschaden, der sich in den Kellerräumenverteilt.
Die Gemeinschaft wählt die günstige Reparatur. Die
Differenz zwischen teurer und günstiger Alternative fordern
die Eigentümer als merkantilen Minderwert von der Versicherung.
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Maßnahmen der Schimmelbeseitigung
Die Mieterin zeigt der Vermieterin Schimmel in der Mietwohnung
an. Die Vermieterin beauftragt ein Unternehmen mit der Beseitigung.
Dies reicht der Mieterin nicht, sie verklagt die Vermieterin
auf weitergehende Maßnahmen unter Einhaltung der Vorgaben
des Leitfadens zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von
Schimmelbefall in Gebäuden.
Das AG Berlin-Mitte (25.05.2020, Az.: 20 C 305/18) weist
die Klage der Mieterin ab. Nachweislich habe die Vermieterin
den Schimmel beseitigt. Dieser schimmelfreie Zustand sei geschuldet.
Wie die Vermieterin diesen herstelle, liege allein in ihrem
Ermessen.
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WEG: „Mein Freund, der Baum …“
Auf den Gemeinschaftsflächen stehen vier kranke Bäume.
Drei Bäume werden gefällt, die Fällung des
vierten Baums durch einige Wohnungseigentümer verhindert.
Was sagt das Gericht dazu?
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Untervermietung und fristlose Kündigung
Das Mietobjekt wird, wie vertraglich vereinbart, von
2 Mietern bewohnt. Nachdem einer der Mieter auszieht,
nimmt der weitere Mieter ohne Rücksprache mit der Vermieterin
einen Untermieter auf. Die Vermieterin kündigt daraufhin
fristlos das Mietverhältnis. Nachdem der Mieter nicht
auszieht, erhebt die Vermieterin Räumungsklage.
Das LG Hamburg (Beschluss vom 20.02.2020, Az.: 333 S 46/19)
bestätigt das klageabweisende Urteil I. Instanz. Zwar
habe der Mieter die Vermieterin nicht informiert. Er habe
jedoch ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung.
An dieses seien keine allzu hohen Anforderungen zu stellen,
es reiche ein persönliches oder wirtschaftliches Interesse.
Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass im Falle einer wiederholten
eigenmächtigen Untervermietung ohne Information an die
Vermieterin die sodann ausgesprochene Kündigung greifen
könne.
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Modernisierung: Abzug bei Austausch alter Bauteile
Vermieterin V modernisiert die Mietwohnung von M und nimmt
verschiedene Umbauten vor. Unter anderem tauscht sie eine
60 Jahre alte Hauseingangstür aus, die bislang einwandfrei
funktioniert und ohne Mängel ist. Diese Kosten legt sie
ihrer Mieterhöhungserklärung ungekürzt zu Grunde.
Das moniert M.
So urteilt
der BGH >>
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Nachbarrecht: Stacheldraht gegen Kleinkinder?
Seit vielen Jahren beschwert sich N über fortlaufende
Störungen durch den angrenzenden Kindergarten;
ständig würden Kinderspielzeug und Steine über
den Zaun in seinem Garten geworfen; der Lärm sei unerträglich.
Deshalb habe er einen Maschendrahtzaun mit Stacheldraht
auf der Krone errichtet, um befürchtete weitere
Übergriffe vom Grundstück des Kindergartens zu unterbinden.
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Hausdarlehen bezahlt - Grundschuld löschen!
Endlich ist das Haus abbezahlt - was wird aus der Grundschuld?
Auch wenn der gesicherte Kredit erledigt ist, so ist es die
Grundschuld (das Grundpfandrecht) nicht. Sie wird nicht automatisch
aus dem Grundbuch gelöscht und steht dort weiter als
Belastung der Immobilie.
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Mietende: Aus den Augen, aus dem Sinn?
Erkennbar wichtige Geschäftspost, die
ein ausgezogener Mieter unter seiner jetzt ehemaligen Adresse
noch erhält, darf der Vermieter nicht einfach wegwerfen.
Ihn treffen Aufbewahrungspflichten und Obhutspflichten.
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Mieterhöhung: BGH ändert Rechtsprechung zur Verwendbarkeit
von Mietspiegeln
Auf eigene Kosten baut der Mieter ein Bad mit Innen-WC ein,
da nur ein Außen-WC vorhanden ist. Vermieter V will
die Miete erhöhen. Die vom Mieter eingebauten Sanitäreinrichtungen
darf er nicht berücksichtigen. Jetzt sieht sich V in
der Bredouille. Denn der Berliner Mietspiegel weist das Ausstattungsmerkmal
„Außen-WC“ nicht mehr auf.
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WEG: Einsicht in die Belege während Corona
Der Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft
verlangt im März 2020 von der Verwalterin Einsicht in
die Belege der Wirtschaftsjahre 2018 und 2019. Die Verwalterin
verweist auf die Sicherheitslage und die damit einhergehende
Schließung ihres Büros und lehnt die Einsichtnahme
ab. Der Miteigentümer erhebt Klage auf Einsicht in die
Verwaltungsunterlagen.
Im Rahmen des Anerkenntnisurteils führt das AG Geislingen
an der Steige (06.07.2020, Az.: 1 C 172/20 WEG) aus, dass
allein ein Hinweis auf die Corona-Pandemie nicht ausreichen
würde, die Einsichtnahme zu verweigern. Der pauschale
Hinweis, dass die Verwalterin die Hygienevorgaben nicht einhalten
könne, reiche nicht aus. Sie hätte darlegen müssen,
welche Bemühung sie unternommen habe, um diese einzuhalten.
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Aussetzung des Gerichtsverfahrens wegen Corona
Die Beklagte beantragt gegenüber dem AG Hamburg die
Aussetzung des Verfahrens wegen Corona.
Sie ist in der Republik Irland ansässig.
Das AG Hamburg (29.05.2020, Az.: 17 AC 5/20) weist den Antrag
ab. Die Beklagte habe nicht ausreichend vorgetragen, warum
Schriftverkehr mit dem Gericht nicht geführt werden könne.
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung könne sie sich
durch einen Dritten vertreten lassen. Eine Aussetzung des
Verfahrens aufgrund obrigkeitlicher Anordnung, Krieg oder
anderer Zufälle gemäß § 247 ZPO komme
daher nicht in Betracht.
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Nachbarrecht: Tor auf, Tor zu?
Den verfeindeten Nachbarn E und N gehören zwei hintereinanderliegende
Grundstücke. N baut an der Grenze zu seinem Hinterliegergrundstück
ein elektrisch betriebenes Tor. In den ersten Jahren wird
das Tor zum Begehen und Befahren geöffnet und ansonsten
verschlossen; dann lässt N das Tor nur noch offenstehen.
E klagt dagegen.
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Wohnungseigentum: My home is my castle!
Bei der Vermietung von Sondereigentum greifen das Wohnungseigentumsrecht
und das Mietrecht ineinander. Kommt es zu Störungen,
unterscheiden wir drei Positionen, die Wohnungseigentümergemeinschaft,
den vermietenden Wohnungseigentümer als deren Mitglied,
und schließlich den Mieter. Wer darf erfolgreich gegen
den „Störenfried“ klagen?
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Grundstücksnutzung: Nicht als Müllkippe
(ho) Ein Hausgrundstück ist keine Mülldeponie.
Deshalb ist auch die Lagerung von Müll dort nicht gestattet.
Das gilt auch für Bauschutt und für sonstige Renovierungsmaterialien,
die in einen Keller des Hauses eingemauert werden. Der Nachbar
hat in all diesen Fällen Beseitigungsansprüche aus
§ 1004 BGB.
Wurde aber der Bauschutt von einem Dritten - hier von einem
beauftragten Bauunternehmer - eingemauert und weiß der
Grundstückseigentümer davon nichts, fehlt seine
Störereigenschaft.
Ergebnis:
In diesem Falle kann der Nachbar Beseitigung aus § 1004
BGB nicht verlangen (OLG Koblenz, Urteil vom 12.9.2019 - 1
U 350/19, juris).
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BGH: Gegenstandswert bei Streit über Mietminderung
Die Mieter fordern vor Gericht die Beseitigung von Mietmängeln
sowie die Feststellung, dass sie zur Minderung der Miete um
15 % berechtigt sind.
Der Fall landet vor dem BGH, der die Revision mangels Erreichen
des Revisionsstreitwertes von 20.000 € nicht annimmt.
Der Gegenstandswert einer Klage auf Feststellung der Mietminderung
sowie der Klage auf Beseitigung von Mängeln beträgt
jeweils den dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Minderung.
Dieser sei hier nicht erreicht (BGH, Beschluss vom 17.03.2020,
Az.: VIII ZR 115/19).
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Nutzungsentschädigung und Schönheitsreparaturen
Der Mieter gibt das Mietobjekt zurück, unterlässt
jedoch die Vornahme von Schönheitsreparaturen. Der Vermieter
fordert gemäß § 546 a BGB wegen Vorenthaltens
der Mietsache Nutzungsentschädigung.
Das OLG Brandenburg (Beschluss vom 03.02.2020, Az.: 3 B 125/19)
sieht den Anspruch als nicht erfüllt an. Voraussetzung
für die Nutzungsentschädigung wäre ein Vorenthalten
der Mietsache. Diese liege vor, wenn der Mieter dem Vermieter
die Mietsache nicht zurückgebe. Vollkommen unerheblich
sei dabei der Zustand der Mietsache. Daher liege in der Zurückgabe
der Mietsache mit notwendigen Schönheitsreparaturen kein
Vorenthalten im Sinne des § 546 a BGB.
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Mieterhöhung: Nicht mit unvergleichbarer Vergleichswohnung
Fehlt ein Mietspiegel, auf dem man sein Mieterhöhungsverlangen
stützen kann, so kann es auch mit 3 Vergleichswohnungen
begründet werden. Nur: die Wohnungen müssen eben
auch vergleichbar sein.
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Zahlungsverzug: Auch geringe Mietrückstände als
Kündigungsgrund!
Muss der Mietrückstand über 2.000,00 Euro betragen,
damit der Mieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag „nicht
unerheblich“ verletzt hat?
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Mietkündigung: Originalvollmacht notwendig oder nicht?
Muss der Vermieter dem Kündigungsschreiben immer eine
Originalvollmacht beifügen, wenn er eine andere Person
mit der Kündigung des Mietverhältnisses bevollmächtigt?
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Grundstücksnutzung:
Nicht als Privatzoo!
Ein Hauseigentümer schafft sich immer mehr Tiere an
und hält sie im Grundstücksaußenbereich seiner
Doppelhaushälfte. Darf er das?
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Jetzt neu:
Beratungsfilme zu Corona und Mietrecht
Haus & Grund Niedersachsen bietet einen neuen Service:
kurze, interessante Beratungsfilme rund um das Thema Corona
und Mietrecht. So sind Sie immer topaktuell informiert.
Zu
den Videofilmen >>
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Bild: © Sylvia Horst
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Mieterhöhung: Ohne beweisbaren Zugang – „erledigt!“
(ho) Kann der Vermieter nicht nachweisen, dass sein Mieterhöhungsverlangen
dem Mieter zugegangen ist, so ist schon deshalb seine Klage,
gerichtet auf Zustimmung zu diesem Mieterhöhungsverlangen,
unzulässig (LG Berlin, Urteil vom 20.6.2019 - 65 S 39/19,
MietRB 2020, S. 103). Das Gericht steigt dann gar nicht erst
in den Fall ein und prüft nicht, ob der Vermieter zu
Recht eine erhöhte Miete vom Mieter begehrt. Es kommt
deshalb nicht darauf an, ob das umstrittene Mieterhöhungsverlangen
in der Sache zu Recht gestellt worden ist und ob es formell
wirksam abgefasst wurde.
Auch wenn das hart klingt, die Entscheidung ist rechtlich
richtig. Sie zeigt, dass man neben inhaltlichen und formellen
Anforderungen besonderes Augenmerk auch auf die Nachweisbarkeit
einer Zustellung des Schreibens an den Mieter legen
muss.
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Bild: © Sylvia Horst
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Nachbarrecht: „Zeitspielchen mit Hinhaltetaktik“
beim Rückschnitt
Die Grundstücke der verfeindeten Nachbarn A und B grenzen
aneinander. Anlass ihres Streits ist eine Thuja-Hecke an der
Grundstücksgrenze. A fordert B zum Rückschnitt seiner
Hecke auf. B antwortet im Januar 2017, er werde im kommenden
Frühjahr zurückschneiden. Nichts geschieht.
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Bild: © Sylvia Horst
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Wohnungseigentum: „Freunde, seid nicht feige, …!“
Wohnungseigentümer Q hatte in der Wohnungseigentümerversammlung
erfolglos beantragt, den bisherigen Verwalter nicht wieder
zu bestellen. Nur wegen seines abgelehnten Antrags ficht er
an.
So
urteilt das Gericht >>
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Bild: © Sylvia Horst
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Eilmaßnahmen des WEG-Verwalters
Aufgrund eines Wasserschadens im Gemeinschaftseigentum muss
das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers betreten
werden. Dieser verweigert den Zutritt. Die Wohnungseigentümergemeinschaft
beantragt vor Gericht, den Wohnungseigentümer im Wege
einstweiligen Rechtsschutzes auf Duldung zu verurteilen.
Das AG München (Beschluss vom 25.03.2020, Az.: 483 C
4847/20) erlässt die einstweilige Verfügung. Gemäß
§ 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WEG bestehe auch in
Zeiten von Corona ein Wohnungsbetretungsrecht des
Verwalters zur Abwehr aktueller Gefahren für
die Gemeinschaft. Der Sondereigentümer sei zur
Duldung entsprechender Maßnahmen in seinem Sondereigentum
verpflichtet, damit der Verwalter auch in Zeiten von Corona
in dringenden Fällen ohne vorherige Beschlussfassung
der Wohnungseigentümergemeinschaft handlungsfähig
bleibe.
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Bild: © Sylvia Horst
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Corona:
Rettungsschirm auch für Vermieter zwingend!
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben ein Mietkündigungs-Moratorium
für die Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 2020
beschlossen: Treten Corona bedingt bei Mietern Zahlungsschwierigkeiten
auf, sollen deshalb Kündigungen bis zum 30. Juni 2022
nicht möglich sein. Doch Mieteingänge sind zur Immobilienbewirtschaftung
unverzichtbar.
Deshalb fordert Haus & Grund einen staatlicher
Hilfsfonds gerade für Vermieter.
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Bild: © Sylvia Horst
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Corona und Miete: Gesundheitliche Schutzvorkehrungen geschuldet?
Was passiert, wenn ein Nachbar-Mieter im Haus coronaverdächtig
oder sogar positiv getestet worden ist, und vom Gesundheitsamt
in die eigene Mietwohnung in Quarantäne verbannt wird?
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Bild: © Sylvia Horst
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Widerruf jahrelanger Inanspruchnahme
Die Parteien sind benachbarte Eigentümer. Der Beklagte
nutzt seit dem Jahr 2003 einen Weg, der unter anderem auch
über im Eigentum der Klägerin befindliche Grundstücke
führt. Im Jahr 2017 beginnt der Beklagte auf dem Weg
Kies aufzuschütten und versetzt Zaunpfähle am Wegesrand.
Er möchte mit diesen Maßnahmen den Weg zur Nutzung
durch Baufahrzeuge vorbereiten, da er Maßnahmen auf
seinem Grundstück plant. Die Klägerin beantragt
den Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung
der Maßnahmen. Sie widerruft gleichzeitig die gewährte
Nutzung.
Das OLG Koblenz (16.01.2020, Az.: 1 U 960/18) bestätigt,
dass auch nach jahrzehntelanger Duldung ein Recht zum Widerruf
und Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs nach §
1004 BGB gegeben ist.
Anmerkung: Eine Sicherung im Grundbuch war
zuvor nicht erfolgt.
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Bild: © Sylvia Horst
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Kleinreparaturklausel
Die Vermieterin nimmt Arbeiten an der Dichtung des Abflussrohrs
der Toilette vor. Unter Hinweis auf die im Mietvertrag enthaltene
Kleinreparaturklausel stellt sie diese Kosten dem Mieter in
Rechnung. Dieser verweigert die Zahlung.
Zu Recht, urteilte das AG Mitte (05.02.2020, Az.: 15 C 256/19).
Von der Kleinreparaturklausel seien nur solche Schäden
umfasst, bei denen der Mieter durch schonenden Umgang die
Verschleiß- und Alterungserscheinungen begrenzen kann.
Auf das Abflussrohr der Toilette wirke der Mieter bereits
nicht direkt ein. Aufgrund der lediglich mittelbaren Einwirkung
bestehe keine Möglichkeit, durch einen schonenden Umgang
den Alterungsprozess zu verlangsamen.
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Corona
und Miete: Home-Office und Homeworking
(Teil-)Gewerbliche Nutzung
der Wohnung durch Home-Office als Arbeitnehmer?
Der Mieter darf die Mietwohnung grundsätzlich nicht
gewerblich nutzen.
Aber wie sieht es bei der Einrichtung eines Home-Office
als nichtselbstständiger Arbeitnehmer aus?
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Bild: © Sylvia Horst
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Corona und WEG
Zwei Themen beschäftigen Wohnungseigentümer und
Verwalter besonders:
- Wie sieht es mit Pflichten zur Vermeidung von Infektionen
in der Wohnungseigentumsanlage aus?
- Gibt es besondere Verpflichtungen des Verwalters bei aufgetretenen
Infektionsfällen im Objekt?
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Mietwohnung: Stromrechnung offen - wer zahlt?
Mieter zahlt den Strom nicht. Der Stromversorgunger sperrt
den Strom. Die Rechnungen soll nun der Vermieter zahlen.
Dazu der BGH >>
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Bild: © Haus & Grund Buxtehude
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Haus
& Grund Buxtehude: Mitgliederausfahrt 2019
Fahrt mit der Mocambo auf der Oste
Auch in diesem Jahr fand wieder der beliebte Mitgliederausflug
mit Haus & Grund Buxtehude statt. Vom Buxtehuder ZOB aus
ging es nach Oberndorf im Landkreis Cuxhaven. Dort hat die
Mocambo am Anleger bei der Kirche ihren Liegeplatz.
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Datenschutz-Grundverordnung
Was müssen Vermieter wissen?
Informationen
zum Datenschutz:
Alle
Formulare und Informationen für Sie zum Download:>>
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Bild: © Sylvia Horst
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Betriebskosten „Graffiti“
Werden im Rahmen der Hausreinigung, die vertraglich auf den
Mieter abgewälzt ist, Graffitischäden beseitigt,
so können diese Kosten als Betriebskosten „Hausreinigung“
auf den Mieter abgewälzt werden. Wäre Graffiti dagegen
als Sachbeschädigung einzustufen, so bliebe der Vermieter
auf seinen Kosten sitzen, weil es dann Instandhaltungsaufwendung
wäre, urteilt das Amtsgericht Berlin-Mitte (11 C 35/07).
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